Die unendliche Geschichte
April 2018
Der erste Begehungsabschnitt (Remlinger Tal) scheint nach einem Jahr abgeschlossen zu sein. Wo wird es weitergehen? Wir erwarten im Moment noch keine Rückbauverfügungen, weil die vor Gericht wohl kaum Bestand hätten, ohne dass das ganze Wochenendgebiet katalogisiert wäre. Es wird also noch dauern.
Der Vereinsvorstand bereitet sich trotzdem gezielt vor, um seinen Mitgliedern ggf. hilfreich zur Seite zu stehen. Es ist davon auszugehen, dass das Landratsamt irgendwann mal Rückbauaufforderungen an einige von uns erlässt, um Verstöße gegen die Bebauungspläne im Wochenendgebiet abzustellen. Wie Sie wissen, lassen wir als Verein uns von Fachanwälten in diesem Thema beraten.
In diesem Zusammenhang würden wir als Vereinsvorstand bzw. auch die von uns beauftragte Anwaltskanzlei gern einmal einen Blick auf Ihren Bauantrag werfen. Dieser kann schon fast 50 Jahre alt sein. Mitunter sind früher bauliche Anlagen genehmigt worden, die heute infrage gestellt werden. Solche genehmigten Pläne wären vor Gericht ein Vorteil für uns alle. Haben Sie jemals für Ihr Wochenendhaus einen Bauantrag gestellt, bzw. Ihr Vorbesitzer? Wenn Sie die Unterlagen finden, (schicken Sie uns eine Kopie – email /Postadresse) oder bringen Sie den Antrag doch bitte zur nächsten Jahreshauptversammlung mit. Wir würden im privaten Gespräch (nicht öffentlich vor allen anderen) uns gerne von Ihnen informieren lassen.
Ihr SGU-Team